Spenden / Konten

Stand: 12.01.2024
gültig für Skite und Klosterhof

Bankverbindungen für Spenden

Wir bitten Sie für Ihre Spenden die folgenden Bankverbindungen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass es Ihrem Verwendungszweck entsprechend, unterschdiedliche Bankverbindungen und Verwendugnszwecke sind. Für Fragen zu den "Spendenbescheinigung" beachten Sie die beiden unteren Abschnitt , am Ende dieser Seite.

Bitte beachten Sie auch unseren besonderen Spendenaufruf für den Erwerb eines Hauses in der Nachbarschaft unserer Skite. Dieses Angebot ist schon eine besondere Chance, die wir gerne ergreifen möchten und so bitten wir Sie um Ihre finanzielle Unterstützung. Lesen Sie mehr dazu hier (oder auch die Übersetzungen in Serbisch, Griechisch, Englisch und Russisch) oder folgen Sie der Seite weiter nach unten, für unsere allgemeinen Spenden-Möglichkeiten …

Für eine Schnellauswahl können Sie auch nachfolgendes dieses Menü verwenden …


* Benutzer von Onlinebanking oder Banking-Apps können den jeweiligen QR-Code abfotografieren und für eine Überweisung nutzen. Sie müssen dann nur noch Ihren gewünschte Spendenhöhe eintragen.


Abfotografieren und als Online-Banking überweisen.

Spenden für die Skite und Mönchsgemeinschaft St. Spyridon

Für Spenden, die dem Betrieb und Unterhalt der Skite St. Spyridon, sowie der Mönchsgemeinschaft beider Einrichtungen zu Gute kommen sollen, verwenden Sie bitte diese Bankverbindung:

Bezeichnung Angabe
Kontoinhaber GFOS e.V., Geilnau
Bankinstitut Volksbank Rhein-Lahn-Limburg e.G.
IBAN DE52 5709 2800 0000 5212 05
BIC GENODE51DIE
Zweck Bitte tragen Sie "Spende:" und evtl. weitere Wünsche ein

Abfotografieren und als Online-Banking überweisen.

Spenden für den Klosterhof Unterufhausen

Für Spenden, die dem Betrieb und Unterhalt der Mariae-Verkündigungs-Einsiedelei St. Justin in Unterufhausen zu Gute kommen sollen, verwenden Sie bitte diese Bankverbindung:

Bezeichnung Angabe
Kontoinhaber GFOS e.V., Unterufhausen
Bankinstitut VR-Bank NordRhön e.G.
IBAN DE81 5306 1230 0004 0308 50
BIC GENODEF1HUE
Zweck Bitte tragen Sie "Spende:" und evtl. weitere Wünsche ein

Abfotografieren und als Online-Banking überweisen.

Spenden für den Ausbau der Klosterhof-Kirche Unterufhausen

Für Spenden, die dem Ausbau und Betrieb der Klosterhofkirche an der Mariae-Verkündigungs-Einsiedelei St. Justin in Unterufhausen zu Gute kommen sollen, verwenden Sie bitte diese Bankverbindung:

Bezeichnung Angabe
Kontoinhaber GFOS e.V.
Bankinstitut Bank im Bistum Essen (BIB)
IBAN DE02 3606 0295 0031 0070 20
BIC GENODED1BBE
Zweck Bitte tragen Sie "Spende: Kirchenbau" und evtl. weitere Wünsche ein

Spendenbescheinigung

Für alle finanziellen Transaktionen, sowie als Inhaber aller vorgenannten Bankverbindungen, zeichnet unser Träger- und Förderverein, die:
Gesellschaft zur Förderung Orthodoxer Spiritualität e.V. (kurz: "GFOS e.V.") Lahnstraße 31, 56379 Geilnau, verantwortlich.

Auf diesem Wege gilt der Spendenempfänger (besagter Träger- und Förderverein) aktuell und nach bundesdeutschem Recht als gemeinnützig anerkannte Körperschaft, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit ist. Die Körperschaft der GFOS fördert im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar mildtätige und kirchliche Zwecke. Ebenso gilt der Betrieb § 3 Nr. 6 GewStG als von der Gewerbesteuer befreit.

Für die steuerliche Absatzbarkeit Ihrer Spenden benötigen Sie eine "Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag". Grundsätzlich stellen wir, die GFOS e.V., zum Jahresbeginn eine Gesamt-Bescheinigung aller eingegangenen Spenden pro Spender und über alle vorgenannten Konten aus. So wir von Ihnen eine aktuelle Postanschrif vorliegen haben, erhalten Sie also eine Jahres-Bescheinigung über alle Ihre jeweiligen Spendeneingänge aus dem Vorjahr und der oben genannten Bankverbindungen. Sie können uns auch die Spenderanschrift über den Verwendungszweck mitteilen oder per eMail an verwaltung@spyridon-skite.de senden.


vereinfachter Spendennachweis

Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 300 Euro je Zahlung ist keine formale Zuwendungsbescheinigung erforderlich. Hierbei gilt die Buchungsbestätigung oder der Bareinzahlungsbeleg eines Kreditinstitutes mit Name und Kontonummer des Spenders und Empfängers als Nachweis. Beim so genannten "vereinfachten Nachweis" genügt dann ein Kontoauszug oder ein Überweisungsbeleg. Sie müssen diese Belege über Ihre getätigten Spenden nur dann vorlegen, wenn Ihr Finanzamt Sie dazu auffordert werden.

Für eine einfache steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Spenden benötigen Sie aber auch noch folgenden Angaben von uns (der GFOS):

Steuernummer 30/661/13645, Freistellungsbescheid vom 04.05.2022, ausgestellt vom Finanzamt Montabaur.

ACHTUNG: Für die Steuerjahre bis 2020 galt der vereinfachte Zuwendungsnachweis nur bis 200 Euro (gem. § 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).