Spendenaufruf zur Erweiterung der Skite

Stand: 24.01.2024
gültig für die Skite St. Spyridon
Unser ehrwürdiger Altvater Abt Basilius im Altar der Skite

Liebe Brüder und Schwestern, liebe Pilger, Pilgerinnen und Freunde der Hl. Spyridon Skite,

wer bereits unsere Skite in Geilnau besucht hat, wird vermutlich auch bemerkt haben, dass wir nur über sehr begrenzte Platzverhältnisse verfügen. Nun wurde uns, in unmittelbarer Nachbarschaft, ein Einfamilienhaus zum Kauf angeboten. Da sich hier in Geilnau nur sehr selten so eine Möglichkeit bietet möchten wir versuchen, diese Gelegenheit zu nutzen und sind für finanzielle Mithilfe sehr dankbar. Bitte unterstützen Sie uns bei diesem Vorhaben mit Ihrer Spende!

Wir haben dafür folgende Möglichkeiten vorbereitet …

Wir bitten Sie für Ihre Spenden an die nachfolgende Bankverbindung zu überweisen. Sie können aber auch "hier direkt" Online spenden, wozu wir Ihnen die Möglichkeit via PayPal anbieten. Darüber können Sie auch mit Kredit- und Bankkarte spenden, ohne selbst dafür ein PayPal-Konto haben zu müssen.

Bitte beachten Sie auch den unteren Abschnitt "Spendenbescheinigung", am Ende dieser Seite.

Für eine Schnellauswahl können Sie auch nachfolgendes dieses Menü verwenden …


* Benutzer von Onlinebanking oder Banking-Apps können den jeweiligen QR-Code abfotografieren und für eine Überweisung nutzen. Sie müssen dann nur noch Ihren gewünschte Spendenhöhe eintragen.


Abfotografieren und als Online-Banking überweisen.

Überweisen Ihrer Spende für den Zweck: "Hauskauf/Ausbau der Skite St. Spyridon Geilnau"

Für Spenden, die Sie direkt über die Ihnen bevorzugten Wege anweisen möchten, verwenden Sie bitte die folgende Bankverbindung und beachten den Verwendungszweck:

Bezeichnung Angabe
Kontoinhaber GFOS e.V., Geilnau
Bankinstitut Volksbank Rhein-Lahn-Limburg e.G.
IBAN DE52 5709 2800 0000 5212 05
BIC GENODE51DIE
Zweck Bitte geben Sie als Verwendungszweck: "Hauskauf/Ausbau der Skite Geilnau" an und evtl. noch einen Namen und Adresse, auf die wir eine Spendenbescheinigung ausstellen dürfen.

Abfotografieren und via PayPal spenden.

Online Sofort-Spende über PayPal, Kredit- oder Debitkarte

Um Ihnen die Möglichkeit einer Sofort-Spenden anzubieten, haben wir Ihnen eine Spendensammlung über den "PayPal"-Dienst eingerichtet. Wenn Sie nebenstehenden QR-Code verwenden möchten, öffnet sich eine Webseite, mit der Sie direkt auf den Namen unseres hochehrwürdigen Vater Abt Basilius spenden können. Nachstehend noch ein Spendenbutton, über den Sie auch bei PayPal mit Kreditkarte, Online-Überweisung oder Ihrem eigenen PayPal-Konto spenden können.


Spendenbescheinigung

Für alle finanziellen Transaktionen, sowie als Inhaber aller vorgenannten Bankverbindungen, zeichnet unser Träger- und Förderverein, die:
Gesellschaft zur Förderung Orthodoxer Spiritualität e.V. (kurz: "GFOS e.V.") Lahnstraße 31, 56379 Geilnau, verantwortlich.

Auf diesem Wege gilt der Spendenempfänger (besagter Träger- und Förderverein) aktuell und nach bundesdeutschem Recht als gemeinnützig anerkannte Körperschaft, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit ist. Die Körperschaft der GFOS fördert im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar mildtätige und kirchliche Zwecke. Ebenso gilt der Betrieb § 3 Nr. 6 GewStG als von der Gewerbesteuer befreit.

Für die steuerliche Absatzbarkeit Ihrer Spenden benötigen Sie eine "Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag". Grundsätzlich stellen wir, die GFOS e.V., zum Jahresbeginn eine Gesamt-Bescheinigung aller eingegangenen Spenden pro Spender und über alle vorgenannten Konten aus. So wir von Ihnen eine aktuelle Postanschrift  vorliegen haben, erhalten Sie also eine Jahres-Bescheinigung über alle Ihre jeweiligen Spendeneingänge aus dem Vorjahr und der oben genannten Bankverbindungen. Sie können uns auch die Spenderanschrift über den Verwendungszweck mitteilen oder per eMail an verwaltung@spyridon-skite.de senden.


vereinfachter Spendennachweis

Bei Spenden bis zu 300 Euro (je Spenden-Zahlung) ist keine formale Zuwendungsbescheinigung erforderlich. Hierbei gilt die Buchungsbestätigung oder der Bareinzahlungsbeleg eines Kreditinstitutes mit Name und Kontonummer des Spenders und Empfängers als Nachweis. Beim so genannten "vereinfachten Nachweis" genügt dann ein Kontoauszug oder ein Überweisungsbeleg. Sie müssen diese Belege über Ihre getätigten Spenden nur dann vorlegen, wenn Ihr Finanzamt Sie dazu auffordert.

Für eine einfache steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Spenden benötigen Sie aber auch noch folgenden Angaben von uns (der GFOS):

Steuernummer 30/661/13645, Freistellungsbescheid vom 04.05.2022, ausgestellt vom Finanzamt Montabaur.

ACHTUNG: Für die Steuerjahre bis 2020 galt der vereinfachte Zuwendungsnachweis nur bis 200 Euro (gem. § 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).